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Barrierefreie Küche – Zuschüsse und Planung

Die Barrierefreiheit in Bezug auf eine Küche ist nach Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) so definiert, dass jeder Nutzer die Küche, die Möbel und sämtliche Gerätschaften wie Utensilien komplett selbstständig und unabhängig von möglichen physischen Einschränkungen gebrauchen kann. In Bezug auf Mobilitätshandicaps bedeutet das zudem, dass der Raum ausreichend Freiflächen für die Nutzung von Rollatoren, Elektromobilen oder Rollstühlen bieten muss.

Warum lohnt es sich, bei der Küche auf Barrierefreiheit zu achten?

Der größte Vorteil ist, dass der Gebrauch einer barrierearmen oder sogar barrierefreien Küche auch den Personen möglich ist, denen dies durch körperliche Einschränkungen mehr oder weniger verwehrt war. So können sie diesen Teil ihres Haushalts nun sicherer und mit mehr Komfort nutzen, was eine größere und längere Selbstbestimmung zur Folge hat.

Gleichzeitig erfahren pflegende Personen  ebenfalls eine Erleichterung, wenn die gehandicapten Bewohner des Haushalts noch länger selbst tätig und Hausarbeiten persönlich verrichten können. Also alles recht ähnliche Aspekte wie beispielsweise beim Treppenlift. Mehr Informationen hierzu? Einfach dem Link folgen.

Erst prüfen, dann in die tiefere Planung einsteigen

Damit eine solche Küche tatsächlich realisiert werden kann, gilt es, bereits vor der detaillierten Planung auf einige Punkte zu achten. Die Basis bildet eine Überprüfung des Platzangebots – sowohl im Hinblick auf die freie Bewegungsfläche als auch auf den hinterher benötigten Stauraum. Wesentlich dabei ist ein Überblick über den für welchen konkreten Zweck erforderlichen Platz. Werden beispielsweise unterfahrbare Arbeitsfläche oder ein ebensolcher Herd beziehungsweise eine entsprechende Spüle benötigt? Dann fallen in diesen Bereichen Unterschränke schon einmal aus der Planung.

Das Hinzuziehen von Fachpersonal, das bestimmte Knackpunkte bereits kennt und schnell überblicken kann, ist daher in jedem Fall ratsam. Und auch der Einbau der Geräte und Schränke sollte immer von diesem vorgenommen werden.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Bei einer Mietwohnung sollte man unbedingt daran denken, vor dem Kauf und Einbau der Küche das Einverständnis des Vermieters einzuholen und sich die Erlaubnis für das Vornehmen der Umbaumaßnahmen schriftlich von ihm bestätigen zu lassen.

Was zeichnet eine barrierefreie Küche aus?

Zurück zur bereits erwähnten DIN 18040-2. Sie regelt die Größe der Bewegungsflächen, die Mindesttiefe der Küchenmöbel, die Unterfahrbarkeit von Spülen, Arbeitsplatte und Herden sowie einige weitere Aspekte ganz genau.

Darüber hinaus existieren noch einige weitere Aspekte, die die Norm nicht selbst festlegt, die aber im Sinne einer praktischen Gestaltung sind. Insgesamt sollten die Ziele der Gestaltung darin liegen, dass sich alle Arbeitsbereiche leicht (mithilfe einer einzelnen Drehbewegung) erreichen lassen und dass diese durch ihre Ergonomie zur kraftsparenden Benutzung der Küche beitragen. In diesem Rahmen sind speziell die folgenden Bereiche von Bedeutung. 

Clever gestaltete Arbeitsplatten und Schränke erleichtern vieles

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Hier erweist sich eine individuelle Höhenverstellbarkeit als sehr hilfreich. Immerhin trägt sie dazu bei, dass stets auf einer passenden Höhe gearbeitet werden kann und sich die Inhalte von höheren Schränken leichter erreichen lassen. Ebenfalls vorteilhaft ist die Ausstattung der Schränke mit leichtgängigen Vollauszug-Schubladen, zumal sich Schubladen ohnehin eher als Türen anbieten. Und natürlich machen Lichtschalter und Steckdosen, die in unter der Arbeitsfläche befindliche Blenden gesetzt werden, die Nutzung der Küche noch einmal einfacher und komfortabler. So kann man sich schließlich einen nicht ganz nötigen Weg sparen.

Strom, Wasser Hitze – so wird alles sicher

Ob Herd, Backofen oder Spüle: Alles, was sich auf einer individuell passenden Höhe befindet, lässt sich nicht nur angenehmer, sondern auch sicherer verwenden. Während für Menschen mit Seheinschränkungen Elektrogeräte mit leicht ertastbaren Bedienelementen und akustischen Signalen vorteilhaft sind, profitieren Rollstuhlfahrer beispielsweise von Backöfen mit Auszugstableau und schwenkbaren Drehtüren.

Des Weiteren sind aber auch ein flexibel ausziehbarer Brauseschlauch sowie eine Einhebel-Mischbatterie plus Temperaturbegrenzung vorteilhaft. Und wenn die Kochfelder auf dem Herd so platziert werden, dass niemand über heiße Töpfe hinwegzugreifen braucht, ist das ebenfalls ein wichtiger Pluspunkt.  

Eine höhere Mobilität und flexiblere Nutzbarkeit dank schlauer Details

Gerade für Menschen mit Geh-Einschränkungen sind klug platzierte Haltegriffe und rutschhemmende Bodenbeläge (speziell im Bereich der Spüle, wo es häufiger nass ist) sinnvolle Unterstützungen. Es lohnen sich aber auch Sitzgelegenheiten, die von der Höhe her so mit der Gerätehöhe harmonieren, dass unter anderem die Weihnachtsessensvorbereitung im Sitzen erledigt werden kann. Oder Braille-Beschriftungen für Blinde, die das schnelle und unkomplizierte Finden von Kochutensilien und Co. ermöglichen. Individualität ist Trumpf und deswegen sollte man sich genug Zeit für die Detail-Überlegungen nehmen.

Mit welchen Kosten muss bei der Planung und Realisierung einer barrierefreien Küche gerechnet werden?

Oftmals wird mit Preisen von um die 10.000 Euro oder mehr in Bezug auf barrierefreie Küchen hantiert. Allerdings lässt sich kein wirklich konkreter Betrag nennen, weil die Bedürfnisse der Benutzer ja sehr unterschiedlich sein können. Was gleichermaßen von ihrer individuellen Physis, ihrem Wunsch nach Arbeitskomfort und der optischen Gestaltung entspricht. So macht es beispielsweise einen kostenmäßigen Unterschied, ob Spüle, Herd und Co. unterfahrbar sein müssen oder nicht – und ob nur einzelne Detail-Anpassungen vorgenommen werden oder ob die ganze Küche neu gestaltet wird.  

Was in jedem Fall hilfreich zu wissen ist: Nicht alle Elemente sind per se teurer – man denke nur an Unterschränke, Arbeitsplatten oder Kühlschränke. Bei diesen ist meistens die Einbauhöhe der entscheidende Punkt – und die hat nicht unbedingt mit dem Gerät an sich zu tun. Außerdem muss nicht für jede barrierearme oder -freie Küche bei jedem einzelnen Gerät oder Möbelstück zur Sonderlösung gegriffen werden. Inzwischen sind im Fachhandel bereits eine ganze Reihe von Spülen mit niedrigen Beckentiefen und andere Teile erhältlich, die in bereits bestehende Standardschränke passen.

Also ist es unbedingt ratsam, sich für die Planung und den Preisvergleich bei den Geräten und Möbeln genug Zeit zu nehmen und sich von Experten beraten zu lassen. Diese lassen sich unter anderem bei professionellen Küchenplanern finden. Ergänzend können karitative Einrichtungen und professionelle Pflegedienste mit ihren Erfahrungen und Einschätzungen weiterhelfen.

Zusätzlicher Pluspunkt: Nimmt man direkt die Hilfe von Fachkräften in Anspruch, holt mehrere Meinungen an und stellt eine Vergleichsreihe an, entwickelt sich daraus Schritt für Schritt ein konkreterer Kostenplan. Dieser ist für den eventuellen Erhalt von Förderungen für die barrierefreie Küche von großer Bedeutung.

Welche Zuschüsse gibt es (unter welchen Umständen)?

Eine Reihe verschiedener Institutionen und Programme kann als potenzielle Förderin für die barrierefreie Küche infrage kommen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Pflegekasse. Sie bezuschusst in Abhängigkeit des vorliegenden Pflegegrads (es muss mindestens Pflegegrad 1 nachgewiesen werden) bis zu 4.000 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese umfassen neben der barrierefreien Küche auch das ebensolche Bad, die Anpassung von Türen sowie den  Einbau von Rollstuhlrampen(bzw. -Systemen) oder Treppenliften. Grundbedingung neben dem vorhandenen Pflegegrad ist zudem der Nachweis, dass man dank der barrierefreien Küche selbstständiger leben kann und/oder, dass die Pflege vereinfacht wird.
  • die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie bietet zwei wesentliche Förderprogramme für barrierearmes Wohnen für Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an: Den  KfW-Zuschuss KfW 455 B „Barriere-Reduzierung – für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort“ und das Förderprodukt KfW 159 „Altersgerecht Umbauen – für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz“. Im Zuge des letzteren können Kredite über bis zu 50.000 Euro für Umbauten oder für den Kauf von Wohnungen / Häusern, die barrierearm beziehungsweise -frei saniert wurden, zur Verfügung gestellt werden.
  • die bundeslandeigenen, auf dem Wohnraumfördergesetz (WoFG) basierenden Förderprogramme. Bei ihnen handelt es sich um einkommensabhängige Baudarlehen inklusive Regionalbonus. Diese werden an Haushalte, in denen ein Kind oder ein schwerbehinderter, pflegebedürftiger Angehöriger wohnen, gezahlt.
  • und weitere Förderprogramme von Kommunen und Kreisen. Wer sich für sie interessiert, erhält bei den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen Informationen zur regionalen Verfügbarkeit. Darüber hinaus kann für einen ersten Eindruck auf die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zurückgegriffen werden.

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